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Man könnte die Frage auch anders formulieren: Für wen ist der
Blick in das spanische Grundbuch hilfreich ?
Jedenfalls, das sei zunächst festgehalten, ist das spanische
Grundbuch ein öffentlich zugängliches Register, in welches
jedermann Einblick nehmen kann.
Der Nachbar, der Schwiegervater, der Geschäftspartner usw. bei
etwas höherem Aufwand, - Gebühr, Beantragung und
Bearbeitungszeit von ca. vierzehn Tagen -, kann man auch ein
erweiterter Grundbuchauszug beantragt werden aus welchem dann
auch die Immobilienhistorie ersichtlich ist.
dieser ist beispielsweise hilfreich, wenn nicht der aktuelle,
sondern der frühere Eigentümer einer Spanienimmobilie gesucht
wird. Wann und wen interessiert der frühere Eigentümer?
Öfter als Sie zunächst zu vermuten geneigt sind.
Den Pflichtteilsberechtigten, den Geschäftspartner oder die
Steuerbehörde, wenn Vermögenswerte verschwunden sind, um nur
einige Beispiele zu nennen.
Generell für spanische Grundbuchauszuge interessieren sich
auch Ehepartner, potentielle Käufer, finanzierende
Geldinstitute, der Nachbar, Gläubiger, Erben und nicht zuletzt
der Eigentümer selbst.
Über welche Informationen man verfügen muss um die Beschaffung
eines Grundbuchauszuges zu ermöglichen?
Oft wird uns die genaue Anschrift angegeben, verbunden mit der
festen Erwartung, dass damit der Erhalt des Grundbuchauszuges
möglich sein muss.
Nun, mitunter ist, - so auch hier -, die Rechtspraxis in
Spanien eine andere. Nach dem aktuellen spanischen
Grundbuchsystem sind Immobilieneigentümer schwerlich allein
mit Immobilienanschrift auffindbar. Vielmehr bedarf es der
genauen Namensbezeichnung, - möglichst mit allen Vornamen -,
oder er Angabe der Grundbuchregisterdaten des Grundstückes.
Eine häufig gestellte Frage: Wird auch ein
Grundstückseigentümer aufgefunden, welcher eine spanische
Immobilie über Anteile einer spanischen Immobiliengesellschaft
innehat?
Die Antwort: Das kommt darauf an und wenn ja, regelmässig nur
mit erhöhtem Aufwand. Bessere Chancen bestehen dann, wenn
entweder die konkrete Immobilienanlage oder der Name der
Immobiliengesellschaft bekannt sind.
Zumindest als erfahrender Anwalt in Spanien weiss man dann
gewisse erfolgversprechende Recherchen anzuschliessen.
Über die Jahre haben sich bei unserem
Online-Beschaffungsservice von spanischen Grundbuchauszügen
über die Internetseite
www.spanien-grundbuchauszug.de folgende zehn typische
Fallgestaltungen des Interesses an spanischen
Grundbuchauszügen herauskristallisiert:
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1. |
Kaufinteressent vor
Immobilienankauf |
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2. |
Finanzierende Bank vor
Hypothekenbelastung |
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3. |
Deutsche Steuerbehörde interessiert
ich unter dem Gesichtspunkt Einkommensteuer |
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4. |
Nachbarinteresse |
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5. |
Gläubiger mit oder ohne Titel |
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6. |
Ehepartner wegen Zugewinnausgleich |
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7. |
Erben zur Rechtsnachfolge oder
Vererber bei Rechtsnachfolgegestaltung |
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8. |
Pflichtteilsberechtigte zur
Anspruchsgeltendmachung |
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9. |
Geschäftspartner wegen Bonität oder
Geschäftsauseinandersetzung |
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10. |
Eigentümer selbst wegen
Gläubigerbelastung, vor Verkauf und vieles mehr |
Rein statistisch gesehen ist es der
Eigentümer selbst, der einen Grundbuchauszug seines
Grundstückes anfordert.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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