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Auch die
früheren gesetzlichen Schranken der Gerichtstätigkeit sind
entfallen.
Noch bis vor wenigen Jahren war es einem Anwalt untersagt
direkt vor einem anderen Land- oder Oberlandesgericht in
Gerichtsverfahren aufzutreten, welche nicht im eigenen
Gerichtsbezirk des Kanzleistandortes stattfanden. Bei
wichtigen Prozessen ist man dann gleichwohl angereist musste
aber zusätzlich noch einen zweiten örtlich ansässigen Kollegen
als allein postulationsfähigen.
Ein zeitlich parallel en Entwicklungsprozess hat sich in
Spanien abgespielt. Wer also als Anwalt sowohl bei einer
deutschen wie auch einer spanischen Anwaltskammer zugelassen
ist, kann als Erbrechtsexperte die Mandatsbetreuung vom ersten
Beratungsgespräch bis zum Prozessabschluss in einer Hand
durchführen.
Da heutzutage die Entfernungen schneller überwunden werden
können als man sich Fachkenntnisse aneignen kann wird der
Fachmann im Erbrecht länderweit auch alle wesentlichen
Prozesstermine wahrnehmen. So bemerkte ein Kollege kürzlich
durchaus treffend. Als anwaltliche Spezialisten gehören wir
heute zum Reisegewerbe.
Wenn also Spanienvermögen zum Nachlass gehört, vereinfachen
die Kenntnisse der in der Praxis zu berücksichtigenden Aspekte
des spanischen Rechtes bei der Abwicklung und die Kontakte
durch einen Kanzleistandort in Spanien derart, dass die
Anreise zu einem Prozesstermin demgegenüber kaum ins Gewicht
fällt, insbesondere bei einem Kanzleistandort Mallorca mit 2
Stunden Flugverbindung in eine Vielzahl deutscher Städte.
Auch der Mandant profitiert vom Fachwissen des
Erbrechtsspezialisten. Gleiches gilt natürlich für anwaltliche
Spezialisten in anderen Rechtsgebieten. Als typische
landesweite Arbeitsfelder von fachlich spezialisierten
Anwälten mit tendenziell örtlich unbegrenztem Tätigkeitsfeld
seien neben Patentanwälten hier auf Arzthaftungsfälle
spezialisierte Kollegen genannt.
Und die Tatsache, dass sie dem beauftragten Erbrechtler nicht
gleich bei der ersten Besprechung gegenüber sitzen, ergeben
sich hieraus Probleme für die Zusammenarbeit? In aller Regel
ist dies in der Praxis kein Problem.
Die überregional oder international tätige Anwaltskanzlei
verfügt regelmässig über eine Internetpräsentation, so dass
Sie sich von Anwalt und Standort oft auf diesem Weg bereits
ein sehr plastisches Bild machen können.
Ist der Kanzleistandort im übrigen im Umkreis eines Flughafens
mit guten Flug- oder Bahnverbindungen gewährt, ist bei
längeren komplexeren Verfahren die Realisierung einer
vertieften Fallbesprechung ohne grösseren Aufwand realisier-
oder mit anderen Terminen verbindbar.
Noch attraktiver ist der Kanzleistandort freilich für einen
Mandaten, wenn Besprechungs- oder Notartermin mit einem
Kurzurlaub verbunden werden kann, wie beispielsweise auf
Mallorca.
Hinzu
kommt ein weiterer Vorteil, wenn kombinierte Hotel- und
Unterkunftsangebote ausserhalb der Saison genutzt werden
können, wie häufig im Winterhalbjahr auf den Balearen. Dann
leben Sie vielleicht in den zwei verbundenen Urlaubswochen
noch kostengünstiger als zu Hause.
Die
Fahrt zum Anwalt wird dann zur „geschenkten“ Urlaubsreise.
Dies bietet sich beispielsweise dann an, wenn die familiäre
Vermögensnachfolge weitsichtig vorbereitet werden soll.
Insbesondere bei Vermögen in Spanien wird solche Weitsicht
regelmässig mit der Realisierung hoher Steuervorteile belohnt.
Günter Menth
Erbrechtsanwalt für Spanien und Deutschland
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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